Weit & breit ... 
Sonntag, März 22, 2015, 18:32 - ESSEN & TRINKEN
Beitrag von sb_admin
... das Beste - ernsthafte Konkurrenz für die Gelateria in der Länggasse ...
Die Saison hat begonnen.



Link: http://www.nicecream.ch/
April 2014 - April 2015? 
Samstag, März 14, 2015, 08:54 - ISLAND / ICELAND
Beitrag von sb_admin
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März2015Vollmond. 
Donnerstag, März 5, 2015, 15:14 - VOLLMOND
Beitrag von sb_admin

The Dø ... 
Mittwoch, Februar 25, 2015, 19:43 - MUSIK
Beitrag von sb_admin
... est l'un des rare groupes dont J'ACHETE (avec de l'argent réel ... sisi ...) encore les albums!

Et voilà: 32 minutes d'informations sur The Dø - en français:


at last  
Dienstag, Februar 24, 2015, 20:24 - MUSIK
Beitrag von sb_admin

" ... soon I will be forty ... 
Montag, Februar 23, 2015, 19:31 - BÜCHER
Beitrag von sb_admin
... and when I'm forty, it won't be long before I'm fifty. And when I'm fifty, it won't be long before I'm sixty. And when I'm sixty, it won't be long before I'm seventy. And that will be that ..."

In der Luchterhand-Übersetzung heisst es für "and that will be that" sinngemäss & trefflich: "Und das wird es dann gewesen sein."

Aus: Karl Ove Knausgård - Sterben. Luchterhand, 2011.
E & D parallel lesen - ein Gewinn.
une musique, une voix - si belle, ça vous réchauffe l'hiver ... 
Montag, Februar 23, 2015, 17:22 - MUSIK
Beitrag von sb_admin

slippery slope 
Samstag, Februar 21, 2015, 22:17 - MUSIK
Beitrag von sb_admin
Hypnotisch.
Und - Olivia Merilahti!
Gleich sämtliche bisher erschienenen CDs von The Dø geordert.


24 h @ ... 
Freitag, Februar 20, 2015, 21:19 - ISLAND / ICELAND
Beitrag von sb_admin
http://www.spiegel.tv/filme/24h-reykjavik/
Berlin, den 13. Februar 2015 
Dienstag, Februar 17, 2015, 19:18 - BRIEFE
Beitrag von sb_admin
Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (URG)

Sehr geehrter Herr a.more.s
hiermit zeigen wir Ihnen an, dass uns (Denecke Priess & Partner, Lennéstrasse 3/Potsdamer Platz, 10785 Berlin) die mauritius images GmbH, Mühlenweg 18, 82481 Mittenwald mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine Vollmacht im Original ist diesem Schreiben beigefügt.
Unsere Mandantin wurde im Rahmen einer Internetrecherche darauf aufmerksam, dass auf der von Ihnen betriebenen Domain amores.ch unserer Mandantin allein zustehende Nutzungsrechte an dem in der Anlage 1 wiedergegebenen Bildmaterial verletzt werden.
Anlage 2 (Screenshot) zeigt die Veröffentlichung.
An diesem in der Anlage 1 dargestellten fotografischen Werk (Art. 2 Lit. g. URG) steht unserer Mandantin das ausschliessliche Nutzungsrecht für den Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu (Art. 9, 10, 11, 16 URG). Der in der Anlage 1 benannte Fotograf, welcher das gegenständliche Lichtbildwerk aufgenommen hat, hat unserer Mandantin ein ausschliessliches, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an dem Lichtbildwerk eingeräumt, das auch zu einer berechtigten rechtlichen Verfolgung in diesem Fall führt.
Das Recht zur Nutzung und öffentlichen Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung (Art. 9, 10, 11 URG) an dem Lichtbildwerk wurde Ihnen seitens unserer Mandantin zu keinem Zeitpunkt eingeräumt.
Die Nutzung des Lichtbildwerks auf Ihrer Internetpräsenz erfolgt somit unautorisiert.
Aufgrund der widerrechtlichen Nutzung des streitgegenständlichen Lichtbildwerks stehen unserer Mandantin Ihnen gegenüber Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche gem. Art. 62 URG zu.

I. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Aus den dargelegten Verletzungen der ausschliesslichen Werknutzungsrechte an dem Bildmaterial ergibt sich für unsere Mandantin das Recht, Sie auf unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands und zukünftige Unterlassung der rechtswidrigen Beeinträchtigung in Anspruch zu nehmen (Art. 62 URG)
Auftragsgemäss haben wir Sie daher aufzufordern, es ab sofort zu unterlassen, das in der Anlage 1 wiedergegebene Lichtbildwerk Dritten auf Ihrer Homepage oder in sonstiger Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu vervielfältigen und das Lichtbildwerk umgehend von Ihrer Webseite und Ihrem Server zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass es für die Beseitigung der Beeinträchtigung nicht ausreicht, wenn Sie das Bildmaterial nur von Ihrer Webseite entfernen. Vielmehr haben Sie auch dafür Sorge zu tragen, dass die sog. URL-Adresse, unter welcher das Bildmaterial auf Ihrer Homepage eingebunden ist, endgültig gelöscht wird. Andernfalls ist das Bildmaterial unter der URL im Internet über Ihre Webseite auch weiterhin für Dritte abrufbar und damit veröffentlicht im Sinne des URG.

II. Schadenersatzanspruch

(Fortsetzung folgt - oder auch nicht ... ziemlich lange Abhandlung.)

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